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Unsere Sozialstandards

  • Existenzsichernde Löhne
    Gewährleistung des Mindestarbeitslohns. Der Standardlohn einer Arbeitswoche erfüllt die Grundbedürfnisse der ArbeiterInnen und ihrer Familien.
  • Menschenwürdige Arbeitsbedingungen
    Einer sichere und hygienische Arbeitsumgebung ist garantiert.
  • Geregelte Arbeitszeiten
    Die regulären Arbeitszeiten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und dürfen 48 Stunden wöchentlich nicht übersteigen. Ein freier Tag pro Woche ist sichergestellt. Überstunden müssen freiwillig sein und betragen (incl. der regulären Arbeitszeit) nicht mehr als 60 Wochenstunden.
  • Keine Kinderarbeit
    Keine Einstellung vor Ende der Schulpflicht, generell nicht vor Erreichen des 15. Lebensjahres.
  • Keine Zwangsarbeit
    Das Beschäftigungsverhältnis ist nicht erzwungen.
  • Keine Diskriminierung
    Alle Menschen werden gleich behandelt unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Nationalität, sozialer Herkunft oder Behinderung.
  • Achtung der Vereinigungsfreiheit
    Es steht den Angestellten frei, sog. „Kollektivverhandlungen“ zu führen und Gewerkschaften zu gründen.
  • Geregeltes Beschäftigungsverhältnis
    Es besteht ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der den ArbeiterInnen vorliegt. Arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtungen gegenüber den ArbeiterInnen werden übernommen.