Menschenwürdige Arbeitsbedingungen
Einer sichere und hygienische Arbeitsumgebung ist garantiert.
Geregelte Arbeitszeiten
Die regulären Arbeitszeiten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und dürfen 48 Stunden wöchentlich nicht übersteigen. Ein freier Tag pro Woche ist sichergestellt. Überstunden müssen freiwillig sein und betragen (incl. der regulären Arbeitszeit) nicht mehr als 60 Wochenstunden.
Keine Kinderarbeit
Keine Einstellung vor Ende der Schulpflicht, generell nicht vor Erreichen des 15. Lebensjahres.
Keine Zwangsarbeit
Das Beschäftigungsverhältnis ist nicht erzwungen.
- Keine Diskriminierung
Alle Menschen werden gleich behandelt unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Nationalität, sozialer Herkunft oder Behinderung. - Achtung der Vereinigungsfreiheit
Es steht den Angestellten frei, sog. „Kollektivverhandlungen“ zu führen und Gewerkschaften zu gründen. - Geregeltes Beschäftigungsverhältnis
Es besteht ein schriftlicher Arbeitsvertrag, der den ArbeiterInnen vorliegt. Arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtungen gegenüber den ArbeiterInnen werden übernommen.